Zu dem heute verkündeten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Einsatz der Bundeswehr rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 erklärt Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit (der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen):
Wir bedauern es, dass das Bundesverfassungsgericht unseren Antrag im Organstreitverfahren verworfen hat (Beschluss 2 BvE 5/07). Allerdings lässt das Gericht in seiner Würdigung der vielfältigen Einsätze rund um Heiligendamm vom Tornado-Tiefflug über den Camps der Demonstrantinnen und Demonstranten bis hin zur Geländeaufklärung durch Spähpanzer ausdrücklich offen, ob hierdurch Grundrechte von Betroffenen verletzt wurden. Es erging keine Entscheidung in der Sache über die Verfassungsgemäßheit dieser Einsätze, das Gericht hat nur den Antrag im Organstreitverfahren für das falsche Mittel gehalten.
Wir sehen uns durch die Ablehnung unseres Antrages deshalb in unserer Kritik absolut bestärkt, dass ein derartiger Einsatz in der Verfassung nicht vorgesehen ist. Nur darum gab es nach Ansicht des Gerichtes auch keine von der Verfassung gebotene Mitwirkung des Bundestages. Die Bundeswehr ist nur insoweit Parlamentsarmee, wie sie im Ausland eingesetzt wird. Dies ist im Ergebnis völlig paradox und unbefriedigend.
Für die Regierung muss dies allerdings bedeuten, auf jeglichen Bundeswehreinsatz im Inneren in Zukunft zu verzichten. Auch ein "Üben", Herantasten an derartige Einsätze durch immer weitere Steigerung der herangezogenen militärischen Potentiale darf es nicht geben. Der umfangreiche Einsatz von Spähpanzern, AWACS-Flugzeugen und sogar Tornado-Kampfjets zur Überwachung des Gebietes geht nach unserer Ansicht weit über das hinaus, was das Grundgesetz zur Verwendung der Bundeswehr innerhalb Deutschlands zulässt.
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