In einer öffentlichen Erklärung des Münchener türkischen Konsulates hießt es: “Für die Änderung des türkischen Verfassung wird am 12. September eine Volksabstimmung stattfinden. Für die Abstimmung können Wahlberechtigte Türken, die im Ausland leben, vom 3 August bis 12 September an der Grenze ihre Stimmen für die Abstimmung abgeben. Dazu ist die Reisepass- und Personalausweisnummer notwendig. Sobald diese vorgelegt werden, können sie ihre Stimmen abgeben”.
Für nähere Informationen kann die Internetseite www.ysk.gov.tr besucht werden.
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